Sind Sie im Gesundheits- und Sozialwesen tätig?
Durch das Förderprogramm „Sozial & Mobil“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten Sie Ihr neues Fuhrparkfahrzeug zu besonders günstigen Konditionen.
Profitieren Sie von:
Wir beraten Sie gerne!
Als erstes vollelektrisches Gran Coupé verbindet der BMW i4 herausragende Dynamik mit hohem Komfort und optimaler Alltagstauglichkeit.
Angebotsbeispiel: BMW i4 eDrive35
Stromverbrauch in kWh/100km: --,- (NEFZ); 18,5 (WLTP); Elek- trische Reichweite (WLTP) in km: 461; Spitzenleistung: 210 kW (286 PS)
56.500,00 EUR
4.000,00 EUR
10.000,00 EUR
42.500,00 EUR
Zusätzlich für den Umweltbonus1 förderberechtigt.
Finanzierung möglich - fragen Sie uns!
Angebot gilt nur für Finanzierung und Barkauf. Angebot zzgl. Frachtkosten in Höhe von 895,00 EUR. Abb. zeigt Sonderausstattung. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Aktionsfahrzeuge auf Wunsch auch bestellbar. Nur solange der Vorrat reicht.
1 Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Für die Elektromobilität geschaffen. Der BMW iX1 verfügt über eine hohe Reichweite von bis zu 438 km (WLTP) sowie ein beein- druckendes Platzangebot im Interieur.
Angebotsbeispiel: BMW iX1 eDrive30
Stromverbrauch in kWh/100km: --,- (NEFZ); 18,4 (WLTP); Elek- trische Reichweite (WLTP) in km: 438; Spitzenleistung: 230 kW (313 PS)
55.000,00 EUR
4.000,00 EUR
10.000,00 EUR
41.000,00 EUR
Zusätzlich für den Umweltbonus1 förderberechtigt.
Finanzierung möglich - fragen Sie uns!
Angebot gilt nur für Finanzierung und Barkauf. Angebot zzgl. Frachtkosten in Höhe von 895,00 EUR. Abb. zeigt Sonderausstattung. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Aktionsfahrzeuge auf Wunsch auch bestellbar. Nur solange der Vorrat reicht.
1 Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Der Erhalt der Förderung und unseres Aktionsnachlasses sind unabhängig vom Ablauf des Umweltbonus für Gewerbekunden im August 2023.
Sozial & Mobil: Antragsstellung bis 30.06.2023, späteste Fahrzeugübergabe bis 30.09.2024.